Bauen Sie mit an der Zukunft unserer Kinder!

Die Freizeit- und Bildungsstätte Drangstedt sorgt seit über 40 Jahren dafür, dass Kindern und Jugendlichen unbeschwerte Ferien zu günstigen Preisen ermöglicht werden. Eine der beliebtesten Freizeit- und Bildungsstätten liegt direkt vor Bremerhavens Haustür. Damit werden insbesondere Kindern aus sozialschwachen Familien erlebnisreiche Tage mitten im Wald ermöglicht.
Mit Ihrer Zustiftung können Sie auch in Zukunft Kindern Ferien schenken.

Ziele der Stiftung:

Mit der "Drangstedt Stiftung" stellen wir die Weichen für die Zukunft, um die kirchliche und diakonische Arbeit in der Freizeit- und Bildungsstätte zu fördern. Die Stiftung ist ein zukunftsorientiertes Projekt, das uns ermöglicht, weiterhin insbesondere Kindern und Jugendlichen bei materieller und seelischer Not zu helfen, sie von der Straße zu holen und Familien und Alleinerziehende bei der Erziehung zu unterstützen. Erfahrungen in der Gruppe sammeln, eine vielfältige Natur erleben, einmal ohne Eltern zu verreisen – das muss auch in Zukunft möglich sein.

Warum eine Stiftung?

Aktionen wie die “Tage im Grünen”, Kinderfreizeiten, Jugendseminare und die Sommerferienlager sind aus Drangstedt nicht mehr wegzudenken. Wir möchten auch in Zukunft die ganze Bandbreite unserer Aktivitäten in der Freizeit- und Bildungsstätte anbieten. Doch der finanzielle Spielraum wird enger. Insbesondere die Unterhaltung des Freizeitheim-Betriebes soll durch die Erträge der Stiftung gesichert werden. Die Zuweisungen von Kirchensteuermitteln seitens der Landeskirche sind in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. Deshalb brauchen wir Ihre Unterstützung! Der große Vorteil einer Stiftung ist, dass das Stiftungskapital auf Dauer erhalten bleibt. Lediglich aus den Zinserträgen wird eine jährliche Ausschüttung für die Stiftungszwecke zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise trägt die Stiftung langfristig und verlässlich zur Finanzierung unserer kirchengemeindlichen Arbeit bei und wir können über Jahrzehnte gutes tun zum Wohl der Kinder und Jugendlichen. Dies ist wesentliche Aufgabe unserer Stiftung.

Drangstedt fördern – Zukunft stiften!

Sie können unsere Arbeit in Drangstedt auch regelmäßig im Förderverein unterstützen. Der "Förderverein der Freizeit- und Bildungsstätte Drangstedt" macht sich zur Aufgabe, durch die eingenommenen Vereinsbeiträge die Arbeit dieser Einrichtung

  •     zu unterstützen
  •     bei der Weiterentwicklung mitzuwirken
  •     die Nachhaltigkeit mitzugestalten.

Sie können Mitglieder des "Fördervereins der Freizeit- und Bildungsstätte Drangstedt" werden. Fordern Sie bitte dazu die Unterlagen im Kirchenkreis an. Der Jahresbeitrag beträgt 10 Euro. Hierfür – und auch für größere Beträge – erhalten sie eine Spendenbescheinigung.

Information – Beratung – Fragen?

Wenden Sie sich bitte an:
Superintendentin Susanne Wendorf-von Blumröder
Mushardstraße 4
27570 Bremerhaven
0471 | 31519

Spenden und Zustiftungen:

Stiftungskonto:
“Drangstedt Stiftung”

Evangelische Bank
IBAN:DE63 5206 0410 0006 6048 62

Organe der Stiftung

Der Stiftungsvorstand:

Superintendentin
Susanne Wendorf-von Blumröder

Diakonin
Sonja Rosenbohm

Pastor
Sebastian Ritter

Die Rechtsgrundlagen:

Die Freizeit- und Bildungsstätte Drangstedt ist eine kirchliche Stiftung im Sinne des §16 des Bremischen Stiftungsgesetzes. Sie wurde im Dezember 2007 vom Senator für Inneres als rechtsfähig anerkannt. Die Ev.-luth. Landeskirche Hannover hat die Stiftungsaufsicht übernommen. Das Stiftungsvermögen, das anfänglich aus einer Erbschaft stammte, wird Ertrag bringend bei der Volksbank Bremerhaven/Cuxhaven angelegt. Die Verwendung der Erträge geschieht in Übereinstimmung mit dem Stiftungsvorstand.

Durch stiften Steuern sparen

Wenn Sie dauerhaft etwas für die Kinder und andere Bedürftigen unserer Region tun möchte, können Sie das Kapital der ,,Drangstedt Stiftung” durch eine so genannte Zustiftung in beliebiger Höhe stärken. Ihren Beitrag können Sie mit unserer Spendenbescheinigung von der Steuer absetzen. In Höhe Ihres persönlichen Steuersatzes hilft der Staat dann mit.

Wenn Sie keinen Ehepartner oder keine Kinder hinterlassen, bekommt nach neuem Erbschaftssteuerrecht der Staat selbst bei Geschwistern oder Neffen und Nichten als Erben 30 Prozent Ihres gesamten Vermögens, obwohl es aus versteuertem Einkommen stammt.

Damit alles erfasst wird, ist jede Bank gesetzlich verpflichtet, nach Ihrem Tode dem Finanzamt alle Kontostände oder Wertpapiere genau mitzuteilen. Bei allen Immobilien werden nunmehr die Verkehrswerte – ggf. durch Gutachten ermittelt – mit 30 Prozent besteuert.

Verfügen Sie hingegen handschriftlich bei einem Notar …

"Im Falle meines Todes stifte ich der Drangstedt Stiftung
mein Vermögen (oder den Betrag xy).
Datum, Unterschrift”

… so kommen die Ersparnisse ohne jeden Abzug bei uns an.

Und auch die Zinsen und Mieten aus Ihrer Hilfe, mit denen wir die sozialen Angebote in Drangstedt finanzieren wollen, bleiben auf ewig steuerfrei.